Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald eine Website gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt, d.h. sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Laut § 13 Abs. 1 TMG bedeutet dies:
"Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist."

In den Vorschriften von Artikel 13 - 15 der DSGVO wird genauer ausgeführt, worüber der Webseitenbetreiber zu informieren hat (siehe z.B. Informationsblatt des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, https://lfd.niedersachsen.de)

Zudem wird in Art. 12 Abs. 1 DSGVO vorgeschrieben:
"Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln"