Impressum (Pflichtangaben)

Ein Impressum muss enthalten:

Familienname, Vorname (mindestens ein Vorname ausgeschrieben), vollständige ladungsfähige Postanschrift (mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer), Kontaktinformationen (mindestens eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse); bei juristischen Personen: Firmenname (ausgeschrieben), Vertretungsberechtigter, Zuständige Aufsichtsbehörde, bei Eintrag in Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Register und Registernummer, bei reglementierten Berufen (freie Berufe, Gesundheitshandwerker, Architekten usw.): Angabe der Kammer, der der Anbieter angehört, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, Bezeichnung der gesetzlichen Regelungen und Angaben über den Zugang zu diesen Regelungen, sofern eine Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer vorliegt Angabe dieser Nummer.

§ 5 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass die Angaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen.

§ 55 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) legt fest, dass "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" (...) "einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen" haben. Weiter heisst es: "Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist."